AGB
Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen (AGB) – Auxtro
1. Präambel und Unternehmensgegenstand
Auxtro ist eine spezialisierte Agentur für die Recherche, Kuratierung und Vermittlung von Designer-Interieur sowie raren Kuriositäten. Die Tätigkeit umfasst sowohl den direkten Handel mit eigenen Beständen als auch die fachkundige Vermittlung von Objekten im Auftrag Dritter auf Provisionsbasis.
2. Differenzierung der Vertragsarten
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Eigenhandel: Beim Erwerb von Objekten, die als Eigenbestand von Auxtro gekennzeichnet sind, kommt der Kaufvertrag direkt mit Auxtro zustande.
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Vermittlungsleistung (Agency-Modell): Tritt Auxtro als Vermittler auf, wird der Kaufvertrag unmittelbar zwischen dem Einlieferer (Verkäufer) und dem Käufer geschlossen. Auxtro fungiert hierbei als beratende und abwickelnde Instanz.
3. Expertise und Beschaffenheit
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Rechercheanspruch: Alle Objekte werden einer tiefgreifenden, klugen Recherche unterzogen. Dennoch gilt bei Vintage-Objekten und Antiquitäten, dass Zuschreibungen (Urheberschaft, Epoche) auf dem aktuellen Stand der Fachliteratur und der persönlichen Expertise basieren und keine zugesicherten Eigenschaften im rechtlichen Sinne darstellen.
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Zustand: Gebrauchsspuren, Patina und historisch bedingte Abnutzungserscheinungen sind wesentliche Merkmale der angebotenen Kuriositäten und stellen keine Mängel dar.
4. Provisionsschutz und Umgehungsverbot
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Schutz der Vermittlung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Auxtro hergestellten Kontakte und Gelegenheiten zum Vertragsschluss nicht unter Umgehung der Agentur zu nutzen.
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Konventionalstrafe: Jede direkte Abwicklung zwischen durch Auxtro zusammengeführten Parteien, die darauf abzielt, die vereinbarte Provision zu umgehen, löst eine Pönale in Höhe der doppelten entgangenen Provision aus.
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Immaterialgüterrechte: Sämtliche von Auxtro erstellten Expertisen, Texte und Fotografien sind geistiges Eigentum der Agentur und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht anderweitig verwendet werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
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Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise. Aufgrund der Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG wird die Umsatzsteuer bei Gebrauchtgegenständen nicht separat ausgewiesen.
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Die Auszahlung von Verkaufserlösen bei Vermittlungsgeschäften erfolgt nach vollständiger Zahlung durch den Käufer und Ablauf der gesetzlichen Rückgabefristen, abzüglich der vereinbarten Provision.
6. Haftung und Gewährleistung
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Bei gebrauchten Waren im Eigenhandel wird die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern auf 12 Monate verkürzt.
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Im Vermittlungsgeschäft haftet Auxtro nicht für die Beschaffenheit der Ware, sofern kein arglistiges Verschweigen von Mängeln vorliegt. Die Haftung für die Sachmängel liegt primär beim Verkäufer (Einlieferer).
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Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien.